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Notfallzulassung für bienentoxisches Neonicotinoid vorerst vom Tisch

Wachtberg, 25.11.2021: „Ein Problem, das wir bereits Ende letzten Jahres hatten, ist erneut aufgetreten - nur mit bisher besserem Ausgang“, sagte D.I.B.-Präsident Torsten Ellmann vor wenigen Tagen. Gemeint ist damit die Notfallzulassung für den Wirkstoff Thiamethoxam, den die Wirtschaftliche Vereinigung Zucker e.V. beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) im Herbst beantragt hat. Begründung: Blattläuse bei Zuckerrüben als Virusüberträger systemisch zu bekämpfen und dabei den Wirkstoff Thiamethoxam prophylaktisch regional einzusetzen.

„Dieser Ansatz entspricht nicht unserer Grundsatzforderung, auf den Einsatz von Neonicotinoiden im Pflanzenbau zu verzichten“, so Ellmann. „Wir haben aus diesem Anlass unverzüglich unsere fachversierte Position gegenüber dem zuständigen Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung als auch seiner zuständigen Durchführungsbehörde (BVL) mitgeteilt. Eine neuerliche lokale flächendeckende, prophylaktische Notfallzulassung aufgrund möglicherweise zu erwartender Behandlungsnotstände lehnen wir mit guten Gründen kategorisch ab.“

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