Infobrief Mai 2015

Hier blühen Robinie, Hartriegel, Brombeere (Blühbeginn).

Imkerliche Maßnahmen

Das kühle regnerische Wetter wird die Bienen nicht davon abhalten, Schwarmzellen zu ziehen. Es sind also nach wie vor Schwarmkon-

trollen und Schwarmverhinderungs-

maßnahmen notwendig. Dazu gehört weiterhin die Erweiterung, Schröpfen durch Jungvolkbildung und notfalls auch Zellen brechen. Zwischenableger

per Flugling sind nur bei gutem Flugwetter möglich. Falls die Robinie nach Wetterbesserung noch einmal Zunahmen bringt, ist da und dort vor der Lindenblüte vielleicht schon eine erste Schleuderung möglich. Entlastung von Honig wird auch die Schwarmneigung etwas eindämmen. Auch für die Königinnenzucht ist es immer noch Zeit.

Waldtracht

Im Wald sind die meisten Honigtauerzeuger an Fichte und Tanne zu finden. Die Kleinen Fichtenlecanien beginnen zur Zeit der Holunderblüte zu honigen. Im Rheintal sind Große Fichtenlecanien zu finden, die allerdings wegen der kon-

kurrierenden Blütentracht nur von Hummeln besucht werden. Auf jeden Fall sollte man die angestammten Fichtenplätze einmal genauer untersuchen und ggf. eine Stockwaage platzieren. An der Tanne sind Stammmütter der Grünen Tannenhoniglaus zu finden. Die momentane Wetterlage ist für ihre Entwicklung sehr förderlich.

Telefonansage des Trachtmeldedienstes

Aufgrund eines technischen Problems beim Telefonanbieter ist die Eingabe einer Sprachdatei im Moment nicht möglich. Der Trachtmeldedienst bleibt deshalb bis zur Behebung des Problems auf das Internetangebot beschränkt. Unter „Meldungen“ können die Ansagetexte nachgelesen werden. Sobald das System wieder funktioniert, werden die Durchsagen wieder aufgenommen.

Kirschessigfliege

Die Entwicklung der Kirschen ist soweit, dass die ersten Bekämpfungs-

maßnahmen gegen die Kirschessigfliege anstehen.

 

Die aktuellen Warndienstempfehlungen lesen Sie hier:

http://www.landwirtschaft-mlr.badenwuerttemberg.de/pb/MLR.ULBOG,Lde/Startseite/Fachinformationen/Warnhinweise+Stein_+u_+Beerenobst

 

Die kostenpflichtige Telefondurchsage (0,14 €/min) erfolgt unter:
01805 197197 35

 

Darüber hinaus wird ein enger Informationsaustausch zwischen Landwirten und Imkern empfohlen. Suchen Sie das Gespräch mit den Anwendern. Es kommen bienengefährliche Pflanzenschutzmittel zum Einsatz. Bei richtiger Anwendung darf es zu keinen Bienenschäden kommen.

Da es im Wald teilweise nicht schlecht aussieht (siehe oben), könnten die Wirt-

schaftsvölker auch bald aus der unmittelbaren Gefahrenzone abgewandert werden. Völker, die im Steinobst- und Beerenanbaugebiet verbleiben, sollten einer genauen und regelmäßigen Kontrolle unterzogen werden. Zumindest sollte man den Bewuchs vor den Fluglöchern kurz halten. Besser ist aber das Auslegen von wasserdurchlässigem Material (z.B. Stoffbahnen, Gaze, Schilf-

rohrmatten, etc.) vor den Fluglöchern. Dadurch können etwaige Schäden sehr schnell und zweifelsfrei festgestellt und sehr einfach verwertbare Bienenproben genommen werden. Verdachtsfälle sind unverzüglich dem BSV, bzw. dem zu-

ständigen Landwirtschaftsamt zu melden, damit eine amtliche Probennahme und Schadenserhebung durchgeführt werden kann.

Chronisches Paralysevirus

Auch dieses Frühjahr werden wieder Verdachtsfälle des Chronischen Para-

lysevirus gemeldet. Sie zeigen sich in schwarzen, haarlosen Bienen, die zitternd am Flugloch sitzen und nicht mehr eingelassen werden. Bei starkem Befall sind auch im Stock zitternde Bienen zu beobachten. Zur Abklärung sollte eine Probe von mindestens 50 Bienen zur Untersuchung eingeschickt werden an:

 

CVUA - Tierhygiene

Bienengesundheitsdienst

Am Moosweiher 2

79108 Freiburg

 

Bei Früherkennung sollten einzelne befallene Völker an einen anderen Platz verstellt werden, um eine Ansteckung benachbarter Völker zu vermeiden. Eine Bekämpfung ist nicht möglich. Mit Brut fördernden Maßnahmen, z. B. Reizfütterung in trachtloser Zeit, kann eine Selbstheilung gefördert werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Armin Spürgin

Fachberater für Imkerei

 

Regierungspräsidium Freiburg

Abteilung Landwirtschaft, Ländlicher Raum

Veterinär- und Lebensmittelwesen

Postfach

79095 Freiburg

oder

Bertoldstraße 43

79098 Freiburg

 

Telefon: 07 61 / 2 08 - 12 85

Fax: 07 61 / 2 08 - 1399

Mobil: 01 75 / 7 24 82 00

Mailto: armin.spuergin(at)rpf.bwl.de

Verbandsnachrichten

Infobrief Mai 2015

Hier blühen Robinie, Hartriegel, Brombeere (Blühbeginn).

Imkerliche Maßnahmen

Das kühle regnerische Wetter wird die Bienen nicht davon abhalten, Schwarmzellen zu ziehen. Es sind also nach wie vor Schwarmkon-

trollen und Schwarmverhinderungs-

maßnahmen notwendig. Dazu gehört weiterhin die Erweiterung, Schröpfen durch Jungvolkbildung und notfalls auch Zellen brechen. Zwischenableger

per Flugling sind nur bei gutem Flugwetter möglich. Falls die Robinie nach Wetterbesserung noch einmal Zunahmen bringt, ist da und dort vor der Lindenblüte vielleicht schon eine erste Schleuderung möglich. Entlastung von Honig wird auch die Schwarmneigung etwas eindämmen. Auch für die Königinnenzucht ist es immer noch Zeit.

Waldtracht

Im Wald sind die meisten Honigtauerzeuger an Fichte und Tanne zu finden. Die Kleinen Fichtenlecanien beginnen zur Zeit der Holunderblüte zu honigen. Im Rheintal sind Große Fichtenlecanien zu finden, die allerdings wegen der kon-

kurrierenden Blütentracht nur von Hummeln besucht werden. Auf jeden Fall sollte man die angestammten Fichtenplätze einmal genauer untersuchen und ggf. eine Stockwaage platzieren. An der Tanne sind Stammmütter der Grünen Tannenhoniglaus zu finden. Die momentane Wetterlage ist für ihre Entwicklung sehr förderlich.

Telefonansage des Trachtmeldedienstes

Aufgrund eines technischen Problems beim Telefonanbieter ist die Eingabe einer Sprachdatei im Moment nicht möglich. Der Trachtmeldedienst bleibt deshalb bis zur Behebung des Problems auf das Internetangebot beschränkt. Unter „Meldungen“ können die Ansagetexte nachgelesen werden. Sobald das System wieder funktioniert, werden die Durchsagen wieder aufgenommen.

Kirschessigfliege

Die Entwicklung der Kirschen ist soweit, dass die ersten Bekämpfungs-

maßnahmen gegen die Kirschessigfliege anstehen.

 

Die aktuellen Warndienstempfehlungen lesen Sie hier:

http://www.landwirtschaft-mlr.badenwuerttemberg.de/pb/MLR.ULBOG,Lde/Startseite/Fachinformationen/Warnhinweise+Stein_+u_+Beerenobst

 

Die kostenpflichtige Telefondurchsage (0,14 €/min) erfolgt unter:
01805 197197 35

 

Darüber hinaus wird ein enger Informationsaustausch zwischen Landwirten und Imkern empfohlen. Suchen Sie das Gespräch mit den Anwendern. Es kommen bienengefährliche Pflanzenschutzmittel zum Einsatz. Bei richtiger Anwendung darf es zu keinen Bienenschäden kommen.

Da es im Wald teilweise nicht schlecht aussieht (siehe oben), könnten die Wirt-

schaftsvölker auch bald aus der unmittelbaren Gefahrenzone abgewandert werden. Völker, die im Steinobst- und Beerenanbaugebiet verbleiben, sollten einer genauen und regelmäßigen Kontrolle unterzogen werden. Zumindest sollte man den Bewuchs vor den Fluglöchern kurz halten. Besser ist aber das Auslegen von wasserdurchlässigem Material (z.B. Stoffbahnen, Gaze, Schilf-

rohrmatten, etc.) vor den Fluglöchern. Dadurch können etwaige Schäden sehr schnell und zweifelsfrei festgestellt und sehr einfach verwertbare Bienenproben genommen werden. Verdachtsfälle sind unverzüglich dem BSV, bzw. dem zu-

ständigen Landwirtschaftsamt zu melden, damit eine amtliche Probennahme und Schadenserhebung durchgeführt werden kann.

Chronisches Paralysevirus

Auch dieses Frühjahr werden wieder Verdachtsfälle des Chronischen Para-

lysevirus gemeldet. Sie zeigen sich in schwarzen, haarlosen Bienen, die zitternd am Flugloch sitzen und nicht mehr eingelassen werden. Bei starkem Befall sind auch im Stock zitternde Bienen zu beobachten. Zur Abklärung sollte eine Probe von mindestens 50 Bienen zur Untersuchung eingeschickt werden an:

 

CVUA - Tierhygiene

Bienengesundheitsdienst

Am Moosweiher 2

79108 Freiburg

 

Bei Früherkennung sollten einzelne befallene Völker an einen anderen Platz verstellt werden, um eine Ansteckung benachbarter Völker zu vermeiden. Eine Bekämpfung ist nicht möglich. Mit Brut fördernden Maßnahmen, z. B. Reizfütterung in trachtloser Zeit, kann eine Selbstheilung gefördert werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Armin Spürgin

Fachberater für Imkerei

 

Regierungspräsidium Freiburg

Abteilung Landwirtschaft, Ländlicher Raum

Veterinär- und Lebensmittelwesen

Postfach

79095 Freiburg

oder

Bertoldstraße 43

79098 Freiburg

 

Telefon: 07 61 / 2 08 - 12 85

Fax: 07 61 / 2 08 - 1399

Mobil: 01 75 / 7 24 82 00

Mailto: armin.spuergin(at)rpf.bwl.de