Vereine können Befreiung beantragen
Anfang letzten Jahres erhielten wir zahlreiche Meldungen von Imkerortsvereinen, die Gebührenbescheide der Bundesanzeiger Verlag GmbH zur Führung im Transparenzregister nach dem Geldwäschegesetz erhalten hatten. Die Vereine, die oftmals gemeinnützig anerkannt sind, protestierten gegen diese Verfahrensweise, da es neben der unangekündigten Kostenbelastung auch zusätzlichen Bürokratieaufwand für die ehrenamtlich Tätigen bedeutete. Die Bescheide stießen auch deshalb auf großes Unverständnis und führten zur Verärgerung, da es aufgrund des Automatismus der Überführung der erforderlichen Daten aus den Vereinsregistern in das Transparenzregister keinerlei Informationen zur Gebühr, Gebührenanpassungen in den Jahren und den Voraussetzungen für eine mögliche Befreiung gab. Zudem wurde auch von unserer Seite beklagt, dass die Befreiung von Beiträgen zurückliegender Jahre ebenfalls nicht möglich war.
Wir hatten uns dieses Sachverhaltes unverzüglich angenommen. Ziel war es, für unsere nahezu 2.750 Ortsvereine eine praktikable Regelung zu finden.
Ende letzten Jahres kam dann die erfreuliche Mitteilung: Nach Einwendungen wurden die Vorschriften zum Transparenzregister zur Erleichterung vieler Vereine geändert. Es besteht nunmehr eine automatische Meldung von Daten der Vereine an das Transparenzregister (§ 20 a GwG)!
Außerdem können sich Rechtseinheiten, die einen steuerbegünstigten Zweck im Sinne der §§ 52 bis 54 Abgabenverordnung verfolgen, für das Jahr 2021, das laufende und die zukünftigen Jahre befreien lassen.
Die Bundesanzeiger-Verlag GmbH stellt dazu vereinfachte Formulare zur Beantragung der Gebührenbefreiung zur Verfügung. Sollten Ortsvereinen noch kein entsprechendes Formular zugegangen sein, raten wir zur Nachfrage bei der Bundesanzeiger-Verlag GmbH, um eine eventuelle Gebührenbefreiung wegen steuerbegünstigter Zwecke zu veranlassen. Für die Zukunft werden in diesen Fällen nach deren Mitteilung keine Gebührenbescheide mehr ergehen.
Bitte beachten Sie, dass eine Befreiung für das Jahr 2021 nur bis spätestens 30.06.2022 beantragt werden kann. Weitere Informationen sowie das Formular finden Sie auf unserer Homepage (Downloads/Sonstiges).
Deutscher Imkerbund e. V.
Villiper Hauptstr. 3
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Internet: www.deutscherimkerbund.de
Der Deutsche Imkerbund e.V. vertritt als Dachorganisation die Interessen von über 130.000 Imkern seiner 19 Mitgliedsverbände und ist damit der größte europäische Zusammenschluss. Zweck des Deutschen Imkerbundes e.V. ist es, die Bienenhaltung zu fördern und zu verbreiten, damit durch die Bestäubungstätigkeit der Honigbiene an Wild- und Kulturpflanzen eine artenreiche Natur erhalten bleibt. Zum Schutz aller Blüten besuchenden Insekten wirkt der Deutsche Imkerbund e.V. im Naturschutz und in der Landschaftspflege mit.
Gemeinsam leisten unsere Imkereien, die ganz überwiegend in der Freizeit rund 900.000 Bienenvölker betreuen, einen unverzichtbaren Beitrag für eine reichhaltige und intakte Umwelt durch die Sicherung der Bestäubung mit einem volkswirtschaftlichen Nutzen von rd. 3 Mrd. Euro jährlich.
Die enge Verflechtung von Naturschutz und der Wahrung imkerlicher Interessen schafft zugleich die Voraussetzungen für unverfälschte und hochwertige Bienenerzeugnisse. Der Deutsche Imkerbund e.V. wahrt für seine Mitglieder als Markeninhaber die Schutzrechte und besonderen Qualitätsanforderungen der seit 1925 patentierten Kollektivmarke Echter Deutscher Honig als Warenzeichen für Honig aus heimischen Regionen.