Erweiterung des Haftungsrisikos bei der Bekämpfung der Vespa Velutina

Die Imkerversicherung Gaede & Glauerdt hat uns darüber informiert, dass sie eine Versicherungslösung für die Haftungsrisiken, die bei der Bekämpfung der Vespa Velutina bestehen, erreichen konnten.

Das heißt: Die Tätigkeit der Bekämpfung der Vespa Velutina fällt unter den Umfang der Haftpflichtversicherung, die für die Mitglieder in den Imker-Global-Versicherungen der Imker-Landesverbände enthalten ist, rückwirkend per 01.01.2025! 

Gaede & Glauerdt konnte eine beitragsfreie Lösung mit dem Versicherer aushandeln – eine Prämienerhöhung für den Einschluss dieses Risikos entfällt somit.  
Unter den Umfang der Haftpflichtversicherung fällt nicht nur die Vernichtung des Nestes, 
der Versicherungsschutz gilt ebenso für die Nestentdeckung, -entfernung, -umsiedelung und 
-vernichtung von invasiven und nicht invasiven Insekten

Achtung
Haftpflichtversicherung heißt, dass Schäden an Dritten - Personen- und/oder Sachschäden – mitversichert sind. Der eigene Unfall ist nicht Gegenstand der Haftpflichtversicherung.

Verbandsnachrichten

Erweiterung des Haftungsrisikos bei der Bekämpfung der Vespa Velutina

Die Imkerversicherung Gaede & Glauerdt hat uns darüber informiert, dass sie eine Versicherungslösung für die Haftungsrisiken, die bei der Bekämpfung der Vespa Velutina bestehen, erreichen konnten.

Das heißt: Die Tätigkeit der Bekämpfung der Vespa Velutina fällt unter den Umfang der Haftpflichtversicherung, die für die Mitglieder in den Imker-Global-Versicherungen der Imker-Landesverbände enthalten ist, rückwirkend per 01.01.2025! 

Gaede & Glauerdt konnte eine beitragsfreie Lösung mit dem Versicherer aushandeln – eine Prämienerhöhung für den Einschluss dieses Risikos entfällt somit.  
Unter den Umfang der Haftpflichtversicherung fällt nicht nur die Vernichtung des Nestes, 
der Versicherungsschutz gilt ebenso für die Nestentdeckung, -entfernung, -umsiedelung und 
-vernichtung von invasiven und nicht invasiven Insekten

Achtung
Haftpflichtversicherung heißt, dass Schäden an Dritten - Personen- und/oder Sachschäden – mitversichert sind. Der eigene Unfall ist nicht Gegenstand der Haftpflichtversicherung.